Gedenkseiten.de Beerdigungen-Bestattungen.de

Sie befinden sich hier: Startseite › Kosten Beerdigung

Kosten für eine Beerdigung

Kosten für eine BeerdigungEs ist gesetzlich festgelegt, dass die nächsten Verwandten die Kosten für die Beerdigung zu tragen haben. Diese gesetzlich verankerte Beerdigungsverpflichtung ist völlig unabhängig von jedwedem Erbe. Grundsätzlich wird jeder Angehörige dem Wunsch eines Verstorbenen zur Ausgestaltung der Beerdigung folgen. Sollten diese Wünsche jedoch unbillig sein und zu hohe Kosten verursachen, kann man hiervon auch abweichen. Es ist für jeden Menschen anzuraten, den Willen hierzu auch zu bekunden. Dies muss nicht schriftlich sein, man kann den Angehörigen dies auch mündlich mitteilen. Wenn man für die Kosten seiner Beerdigung Vorsorge trägt, wird es den Familien leichter fallen, diese Wünsche auch zu erfüllen. Den Wunsch zur Ausgestaltung allerdings in das Testament zu schreiben könnte fatal sein, denn die Eröffnung des Testaments ist meist Wochen nach der Beerdigung. Die Angehörigen sollten auch nicht mit unnötigen Kosten überfrachtet werden. Eine Beerdigung kann nämlich wenn man nicht auf die Preise achtet, so teuer werden wie ein Kleinwagen. Es ergeben sich zu den üblichen Kosten für die Beerdigung noch Kosten für die Grabpflege, den Grabstein und die Einfassung der Grabstätte und die Bewirtung nach der Trauerfeier für die Trauergemeinde.

Kostenrahmen bei der Beerdigung

Der Kostenrahmen bei Beerdigungen spannt sich von 1.600 € für eine anonyme Bestattung, bis hin zu 26.000 € bei der luxuriösen Beerdigungszeremonie. Es bleibt also ganz den Gestaltungswünschen der Angehörigen überlassen, wie hoch die Kosten letztendlich sein werden. Die Rechnungen werden von Behörden, Bestattern und Steinmetzen ausgestellt. Auch die Grabgestaltung und die Grabpflege und die Ausstattung der Trauerfeier gehören in diese Kostenberechnung.

Kosten für die Grabgestaltung

Die Grabgestaltung obliegt zwar den Angehörigen, doch sie sollten die Ausstattung mit der zuständigen Friedhofsverwaltung abstimmen. Die Gräber müssen die Würde des einzelnen Friedhofs widerspiegeln. Die Nutzungsberechtigten sind außerdem verpflichtet, das Grab zu pflegen. Dies betrifft in der Regel die Unterhaltung und Erneuerung der Grabbepflanzung. Die Bepflanzung bei der eigenen Grabpflege darf die anderen Grabstätten nicht beeinträchtigen.

Kosten der Beerdigung bei Grabstätten

Die Wahl der Grabstätte beeinflusst ebenfalls die Kosten der Beerdigung. Auf den meisten Friedhöfen gibt es eine Auswahl von verschiedenen Reihen- Einzel-, Doppel-, Urnen- und weiteren Grabstätten. Der Erwerb eines Nutzungsrechts ergibt unterschiedliche Ruhenszeiten für den Verstorbenen und unterschiedliche Kosten für den Beerdigungspflichtigen. Die Kosten für die Grabstätten sind unterschiedlich, ob man einen Land oder einen Stadtfriedhof zur Beerdigung wählt. Meist wird die Bestattung dort stattfinden, wo der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, wenn Sie dies anders wünschen.

Keine Angehörigen als Kostenträger

Wenn ein Verstorbener keine Angehörigen mehr hat, welche die Kosten für die Beerdigung tragen, wird dies von den Sozialhilfeträgern übernommen. Das Sozialamt wird versuchen, die Deckung der Kosten aus dem Erbe oder aus ausstehenden Versicherungsgeldern zu bewerkstelligen. Die Beerdigung wird in diesem Falle so schlicht wie möglich gestaltet, damit die Kosten für die Allgemeinheit in einem geringen Rahmen bleiben. Diese Regelungen gelten auch für Sozialhilfeempfänger. Diese können entsprechende Anträge bei den Sozialhilfeträgern stellen.

Weitere interessante Themen: