Bestattungsarten
Bestattung
Bestattungsvorsorge
Bestattungswesen
Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen sind alle wesentlichen Bestandteile festgelegt, die zum Bestattungswesen gehören. Im Friedhofswesen sind alle für die Friedhöfe erforderlichen Vorschriften festgelegt und im zweiten Abschnitt Bestattung dann die Vorschriften zum Bestattungswesen. Zum Bestattungswesen gehört die Würde der Verstorbenen.
Weiterhin ist hier die Bestattungspflicht festgelegt. Auch die für das Bestattungswesen erforderlichen Unterlagen, die Regelungen zur Erd- oder Feuerbestattung, das Anordnen einer Obduktion oder die Leichenschau durch einen Arzt sind vorgeschrieben. All diese Vorschriften zum Bestattungswesen sind den etablierten Bestattern bekannt und sie richten sich in der Regel auch danach.
Bestattungsinstitute
Landläufig besteht die Meinung, dass mit dem Begriff Bestattungswesen die Bestatter gemeint sind. Ein Stück weit ist dies auch richtig, denn sie sind mit Sicherheit in das Bestattungswesen eingebunden und richten sich nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Für die trauernden Angehörigen ist es recht schwierig, sich mit den Formalitäten im Bestattungswesen zurechtzufinden. Aus diesem Grund ist es vielfach auch besser, wenn man sich einen Bestatter seines Vertrauens zu Seite holt.
Formalitäten
Ein naher Verwandter stirbt und jetzt gilt es sofort zu handeln. Es muss ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein ausstellt. Ebenso gehört zum Bestattungswesen, dass man eine Sterbeanzeige aufgibt oder verschickt. Den Personalausweis des Verstorbenen sowie das Familienstammbuch, die Krankenkassen Karte und die Renten Nummer sollte man bereitlegen. Falls Sie Versicherungen zum Sterbefall haben, wäre es gut sich auch diese herzurichten. Sollten Sie einen Bestatter mit dem Bestattungswesen beauftragen, so sollten Sie ihm diese Unterlagen aushändigen. Falls Sie die Erledigungen gemäß den Vorschriften im Bestattungswesen selbst erledigen möchten ist der erste Gang zur Gemeindeverwaltung. Dort melden Sie den Heimgang Ihres Angehörigen. Es wird dort auch gleich ein Termin für die Bestattung festgelegt. Bei den meisten Behörden können Sie durchaus Einfluss nehmen auf diese Termingestaltung. Das Gesetz zum Bestattungswesen lässt durchaus einen kleinen Spielraum beim Zeitrahmen zu.
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