Gedenkseiten.de Beerdigungen-Bestattungen.de

Sie befinden sich hier: Startseite › Einäscherung

Einäscherung

EinäscherungVor der Einäscherung muss beim örtlichen Standesamt der „Antrag auf Genehmigung der Feuerbestattung“ gestellt werden. Dieser Antrag wird von der Behörde im Regelfall auch genehmigt. Wenn ein Angehöriger eine Feuerbestattung wünscht, sollte man dies auch dann befolgen, wenn einem selbst diese Art der Bestattung widerstrebt.

Die Einäscherung kann jedoch auch ohne den ausdrücklichen Wunsch eines Verstorbenen von den Angehörigen beantragt werden. Wenn man zu Lebzeiten nicht darüber gesprochen hat und der Angehörige den Wunsch auch schriftlich nicht geäußert hat, bleibt den Trauerfamilien auch gar nichts anderes übrig, als selbst über die Einäscherung zu entscheiden. Nach der Einäscherung findet dann die Urnenbeisetzung statt. Der Einäscherung selbst können Sie als Angehöriger nicht beiwohnen.

Formalitäten

Ganz klar wird die Behörde den Antrag genehmigen, wenn der Verstorbene dies handschriftlich mit Angabe von Ort, Datum und Unterschrift versehen, geäußert hat. Falls Sie ein solches Schriftstück haben, legen Sie dies im Original vor. Ansonsten müssten Sie als Auftraggeber dieser Einäscherung das vorgeschriebene Formular unterschreiben. Die Genehmigung erteilt das Gesundheitsamt des vorgesehenen Einäscherungs-Ortes.

Einäscherung

Sie können als letzten Gruß eigene persönliche Dinge oder Dinge des Verstorbenen vor der Einäscherung beilegen. Der verschlossene Sarg wird anschließend zur Einäscherung überführt. Die Einäscherung des Verstorbenen erfolgt mitsamt dem vorher verschlossenen Sarg.

Kontrollen

Die Einäscherung wird ohne das Beisein der Angehörigen durch Mitarbeiter des Krematoriums bei der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Es gibt umfangreiche und andauernde Kontrollen. Eine Verwechslung ist durch diese Kontrollen ausgeschlossen. Die Verstorbenen werden einzeln eingeäschert und sofort wird die Asche in eine Urne gefüllt, die mit Namen versehen in einem speziellen Raum des Friedhofes bis zur Urnenbestattung verwahrt wird.

Urnenbeisetzung

Die Urnenbeisetzung findet normalerweise zeitnah nach der Einäscherung statt. Der Zeitpunkt der Urnenbeisetzung wird mit den Angehörigen abgesprochen. Die Angehörigen erwarten den Urnenträger der sie bittet, die Richtigkeit des im Deckel eingestanzten Namens und der Daten zu bestätigen. Erst nach dieser Bestätigung schließt er die Urne. Gemeinsam gehen sie zur Grabstelle, wo die Urne beigesetzt wird. Falls Sie einen Fremdfriedhof für die Beisetzung wählen, also nicht den letzten Heimatort des Verstorbenen, muss ein Nachweis vorgelegt werden, das dort eine Grabstelle vorhanden und die Beisetzung genehmigt ist. Falls die Urnenbeisetzung im Ausland stattfinden soll, genügt der Behörde die Angabe der Adresse des Friedhofes.

Weitere interessante Themen: