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Bestattungsvorsorgevertrag

Der Bestattungsvorsorgevertrag wird bei Lebzeiten von Menschen geschlossen, die den Wunsch haben, ihre eigene Bestattung zu ordnen und zu bestimmen. Es gibt eine Reihe von Bestattungsunternehmen, die diese Bestattungsvorsorgeverträge anbieten. Mit dem Unternehmen wird ein Vorsorgevertrag geschlossen, der den Wünschen des Vertragsnehmers nach einer Vorsorge für die Bestattung Rechnung tragen soll. Es ist in diesem Fall besonders wichtig, das Unternehmen auf Herz und Nieren zu prüfen und zu sehen, ob es einem anerkannten Verband angehört, der die Qualität des Unternehmens geprüft hat. Die Trauerfamilie steht nach dem Ableben eines geliebten Verwandten unter einem gewaltigen Schock und wenn man hier Vorsorge getroffen hat, entlastet man die eigenen Angehörigen ein großes Stück weit. Die Bestimmungen im Testament zu regeln wäre auch unsinnig, denn die Testamentseröffnung findet meist Wochen nach der Bestattung statt und dann kommen solche Bestimmungen für die Trauerfamilie zu spät. Wer also Vorsorge treffen möchte, sollte dies beizeiten tun.

Die Regelungen beim Bestattungsvorsorgevertrag

In dem Bestattungsvorsorgevertrag wird festgelegt, wie Sie die Bestattung wünschen. Vor Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages findet eine ausführliche Besprechung statt. Durch den Abschluss eines Vorsorgevertrages entlasten Sie Ihre Angehörigen von den Kosten Ihrer eigenen Bestattung. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit alles selbst zu bestimmen. Den Umfang der Vorsorgeleistungen bestimmen Sie als Abschließender eines solchen Bestattungsvorsorgevertrages selbst. Es kann hier auch schon festgelegt werden, welchen Personenkreis sie benachrichtigt haben möchten und ob die Bestattungsrede christlich oder weltlich sein soll. Auch den Friedhof, die Grabstätte und die Verpflichtung zur Grabpflege kann vertraglich geregelt werden. Dies alles ergibt einen Überblick zum entstehenden Kostenrahmen. Jetzt folgt die Überlegung, wie die Kosten gedeckt sind. Es gibt zur Finanzierung auch die Möglichkeit, die Anlage eines Treuhandkontos zu überlegen. Diese Treuhandkonten sollten auch gründlich geprüft werden. Lassen Sie sich keinesfalls zu einem schnellen Abschluss drängen.

Einen Bestattungsvorsorgevertrag zu schließen bedarf vieler Vorüberlegungen. Man sollte sich über die Art und Weise und die Kostentragung auf jeden Fall Gedanken machen. Sich mit dem eigenen Sterben auseinanderzusetzen macht vielen Menschen Schwierigkeiten. Doch eine Vorsorge zu treffen zeugt von einem hohen Verantwortungsgefühl gegenüber den Angehörigen. Es gilt also bei den Vorüberlegungen nicht nur über die Gestaltung der Bestattung nachzudenken, sondern auch über die Finanzierung. Wenn man ein genügend großes Erbe hinterlässt, könnten die Erben die Bestattung problemlos hieraus finanzieren. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte auch der Abschluss einer Sterbeversicherung in die Überlegungen einbezogen werden.

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