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Beisetzung

BeisetzungUnter dem Begriff Beisetzung versteht der Gesetzgeber den Vollzug der Bestattung, also das Absenken des Sarges oder der Urne in den vorgesehenen Ruhensplatz. Es kommt schon bei der Beisetzung in eine bestimmte Grabstelle darauf an, welche gesetzlichen Nutzungszeiten sie damit vom Zeitpunkt der Beisetzung an erwerben. Nach Ablauf der Ruhezeit räumt die Stadt die Grabstelle, wenn Sie nicht rechtzeitig die Verlängerung beantragen und bezahlen.

Beisetzung in Grabstätten

Grabstätten werden aufgrund eines Sterbefalls erworben. Ein Vorkauf vor einer Beisetzung kann nicht getätigt werden. Dies ist natürlich nicht notwendig, wenn man bereits im Besitz eines Familiengrabes ist, denn in diesem Fall kann der Verstorbene ebenfalls in dieser Grabstelle beigesetzt werden. Wenn ein neues Wahl- oder Familiengrab erworben werden soll, kann dies vor der Beisetzung im Einvernehmen mit der örtlichen Friedhofsverwaltung geschehen. Es gibt grundsätzlich die Unterscheidung in Reihen und Wahlgräber. Auf den Friedhöfen gibt es meist eine Auswahl an Grabstätten, dies ist jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich, deshalb erkundigen Sie sich bei der Gemeinde am Besten über die Möglichkeiten und Kosten für die Beisetzung. Mit dem Erwerb der Grabstelle setzen Sie vor der Beisetzung schon die Nutzungszeiten fest, denn die verschiedenen Grabstätten haben auch unterschiedliche Ruhenszeiten.

Vorschriften bei der Beisetzung

Für die Beisetzung, die Beschaffenheit der Särge und alle weiteren Notwendigkeiten gibt es in Deutschland genaue Vorschriften. Selbst die Größe der Särge und deren Ausstattung sind genauen Vorgaben unterworfen. Auch für die Ausgestaltung der Beisetzung haben die Friedhöfe bestimmte Vorschriften. Diese Vorgaben sind den Bestattern und allen weiteren Dienstleistungen im Beisetzungswesen bekannt und sie richten sich dementsprechend nach den Vorgaben des Gesetzes und der Friedhofsordnung.

Beisetzung Ruhenszeiten

Haben Sie ein Reihengrab bestellt, ist dies für einen Zeitraum von 18 Jahren für Ihren Verstorbenen reserviert. Dies gilt ebenso für anonyme Gräber. Wahlgräber, die vielfach auch Familiengräber sind, haben ein Nutzungsrecht von 25 Jahren. Die Familie des Nutzungsberechtigten bekommt eine Urkunde, in der Zeitraum und Recht der Nutzung genau aufgeschrieben sind. In allen Fällen kann eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden. Diese Verlängerung ist allerdings mit Kosten und Gebühren verbunden. Es gibt genaue Vorschriften, wenn in einem Familiengrab weitere Verwandte beigesetzt werden sollen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung nach deren Vorgaben.

Grabgestaltungsvorschriften

Allgemein gilt bei Grabausstattungen, dass sie würdevoll sein müssen und das Gesamtbild eines Friedhofes berücksichtigen müssen. Außergewöhnliche Grabsteine oder Gestaltungen müssen mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden. Es gibt hierfür spezielle Formulare. Erst nach deren Genehmigung dürfen Sie die Gestaltung der Grabstelle beginnen. Eigenmächtige Gestaltungen, die dem Gestaltungsbild des Friedhofes entgegenwirken sind auf keinem Friedhof zulässig.

Grabpatenschaften

Wenn besonders ausgefallene oder wertvolle Familiengräber auf einem Friedhof bestehen und diese keine Nutzungsrechte mehr haben, kann die Stadt auch Patenschaftsrechte verleihen. Mit der Aufnahme der Patenschaft kann man ein Recht auf ein Nutzungsrecht erwerben. Hierüber können Sie sich bei der Friedhofsverwaltung informieren.

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