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Beerdigung Kosten

Beerdigung KostenDie Kosten einer Beerdigung müssen grundsätzlich die gesetzlichen Erben tragen, gemäß § 1968 BGB. Dies gilt auch ganz unabhängig davon, ob Sie Kontakt zum Verstorbenen hatten, ihn mochten, oder nicht. In diesem Fall kann man allerdings die kostengünstige anonyme Beerdigung wählen. Die Verpflichtung hat der enge Verwandte auch, wenn er überhaupt nicht erbt. Diesen Umstand sollte man schon zu Lebzeiten berücksichtigen, denn die Belastung der Beerdigungskosten kann man für die Angehörigen schon im Vorfeld mildern. Sollte ein Verstorbener alles einer gemeinnützigen Gesellschaft überlassen, können die gesetzlichen Erben zwar ihr Pflichtteil einklagen, doch ob dies zur Deckung der Kosten für die Beerdigung langt, ist unerheblich. Es ist aus diesem Grund besonders wichtig, vor der Unterschrift beim Bestattungsinstitut zu klären, wie hoch die Kosten sind und wer diese bezahlt. Den Bestattungsunternehmer interessiert nicht, wer erbt, wer bestellt und unterschreibt, muss die Beerdigung und ihre Kosten auch bezahlen.

Die Höhe der Kosten hängt ganz davon ab, wie viel Sie bereit sind in die Beerdigung an Ausgaben zu investieren. Die Höhe kann variieren von 2.000 – 26.000 €. Es ist also völlig Ihren eigenen Ausgestaltungswünschen und dem Wunsch des/der Verstorbenen überlassen. Sollten keine Angehörigen vorhanden sein, so trägt der Staat die Kosten und das Ordnungsamt wird in der Regel die Beerdigung organisieren.

Beerdigung Kosten und Pflichten

Es ist zwar die Pflicht der Angehörigen, dem Verstorbenen eine angemessene Bestattung zu geben, doch dies umschreibt nicht, dass diese auch aufwendig und teuer sein muss. Die Pflicht der Angehörigen, die Beerdigung zu gestalten umfasst nicht die Festlegung von Kosten. Der Volksmund spricht von einer „standesgemäßen“ Ausgestaltung der Beerdigung. Der Kostenaufwand bei der Beerdigung sagt jedoch entgegen der landläufigen Meinung nicht viel über die Wertschätzung zum Verstorbenen aus, sondern vielmehr über den Reichtum der einzelnen Trauerfamilien. Auch eine schlichte Beerdigung kann so liebevoll und ehrend gestaltet sein, dass die Gefühle mehr zum Ausdruck kommen als bei der pompösesten Beerdigung, die hohe Kosten verursacht.

Wer stellt Rechnungen?

Mit folgenden Rechnungen und Kosten muss man bei der Beerdigung rechnen:

  1. Friedhofsverwaltung: Kosten für die Beisetzung, die Grabnutzung je nach Grabwahl, Nutzung der Trauerhalle für die Trauerfeier, bei der Feuerbestattung das Kremation
  2. Bestatter: Je nach Umfang des Auftrages, Kosten für den Sarg oder die Urne, die Ausstattung und Bekleidung des Verstorbenen, die Einlegung in den Sarg, die Überführung sowie diverse Verwaltungskosten
  3. Friedhofsgärtner: Kosten für die Grabpflege, die Trauerfeier, die Grabneuanlage nach der Beerdigung
  4. Steinmetz: Kosten für das Grabmal, die Einfassung der Grabstätte, die gewünschte Beschriftung, die Grabmalpflege, die Standsicherheit des Grabmals
  5. Weitere Kosten: Trauerfeier nach der Beerdigung, Gebühren für Urkunden, Gebühren für den Totenschein, diverse Trinkgelder

Aus dieser Auflistung ersehen Sie, dass die mit der Beerdigung ausgelösten Kosten immer nach dem bestellten und gewünschten Aufwand sehr unterschiedlich sind.

Kosten der Grabpflege

Auch die Grabpflege muss bei der gewählten Bestattungsart berücksichtigt werden. Es gibt einige gewählte Arten der Beerdigung, die wenige bis gar keine Kosten nach sich ziehen, während man bei der Erdbestattung ganz sicher eine langjährige Grabpflegeverpflichtung berücksichtigen muss.

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