Riester-Rente
Junge wie ältere Menschen wissen inzwischen, dass die gesetzliche Rentenversicherung zwar sicher ist, denn bevor die Rentenzahlungen eingestellt werden, gehen unsere Staatsfinanzen den Bach hinunter. Was uns ein bestimmter Minister jedoch verschwiegen hat dass das, was auf die Bürger noch zukommt nicht viel Gutes verheißt. Die vielbesprochene demografische Entwicklung hin zu einer alternden Gesellschaft könnte dafür sorgen, dass viele unterschiedliche Wege notwendig sind um Aufzustocken zur Grundrente. Viele Vorschläge geistern durch die Printmedien wie die optimale Rente aussehen könnte. Früher schöpften die Menschen aus den üblichen betrieblichen Altersversorgungen. Heutzutage werden es immer weniger Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern diese noch anbieten. Aus diesen Gründen sollte sich jeder Mensch dringend um eine sinnvolle private Altersvorsorge rechtzeitig kümmern. Eine gute Möglichkeit hierzu bietet die Riester-Rente.
Nach den Grund-Konzepten muss ein Vertrag für die Riester-Rente immer auf Basis eines zertifizierten Tarifes vollzogen werden. Die Riesterrente hat ihren Namen von ihren Schöpfer übernommen und die Politik hat zur Förderung dieser Rentenart verschiedene Schutz-Programme beschlossen. Neben der Rürup Rente besteht auch die Möglichkeit einen Riester-Renten-Sparplan anzulegen zur Altersversorgung. Der Vermögensaufbau mit der Riester- oder der Rürup-Rente wird als private zusätzliche Altersvorsorge durch den Staat mit Zulagen, Prämien und Steuervorteilen gefördert. Berechtigte, vor allem Familien, haben Anspruch auf die Zulagen und die unterschiedlichen Förderungen. Des weiteren können auch Sozialversicherungspflichtige, sowie Wehr- und Zivildienstleistende, auch Arbeitslosengeldbezieher, Beamte und einige weitere Personen von den Zulagen der Riester Rente profitieren. Zulagen erhält der Renten-Sparer aufgrund eines Sparplans oder einer privaten sogar einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Es könnte auch ein Fondssparplan, eine Direktversicherung oder seit Neuestem auch eine Eigenheimrente angespart werden.
Für die Riesterverträge ist zudem ein jährlicher Mindestbeitrag vorgesehen, der angespart werden muss zur Berechtigung auf die staatliche Zulage. Dieser Mindestsparbetrag muss bei vier Prozent des Vorjahres-Einkommens abzüglich der Zulage betragen. Der Mindestbetrag wäre hierfür zudem 60 Euro pro Jahr. Staatliche Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und einer zusätzlichen Kinderzulage für Familien zusammen. Der Zulagebetrag fließt direkt in den Vorsorgevertrag mit ein. Eine gesonderte Auszahlung erfolgt nicht.
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